Diese Änderungen musst du am Motorrad NICHT eintragen
FAQ zu Motorradumbauten & Eintragung
"Muss ich damit zur Landesfahrzeugprüfstelle?" - oft herrschen Mythen um die Eintragung von Umbauten. TÜV AUSTRIA klärt auf, welche Teile eintragungsfrei sind und beantwortet weitere Fragen.

Teile, die eintragungsfrei montiert werden dürfen
Folgende Teile oder Änderungen sind eintragungsfrei (Ihr müsst daher NICHT zum TÜV AUSTRIA und auch NICHT zur Landesfahrzeugprüfstelle):
- Sämtliche Fahrzeugteile mit E-Prüfzeichen, bei denen entweder:
A. zusätzlich Ihr Motorradtyp explizit im Gutachten genannt wird, oder
B. wenn ein Teil generell für die Anbauart genehmigt ist (im Gutachten nachzulesen). Das sind zum Beispiel:
- Auspuff/Austauschschalldämpfer
- Luftfilter mit den gleichen Maßen und Eigenschaften, also ein * Austauschluftfilter (Achtung: Tuning-Luftfilter, die nicht im serienmäßigen Gehäuse Platz finden, sind keine Austauschluftfilter und müssen eingetragen werden)
- Scheinwerfer, Blinker und Rücklicht
- Spiegel
- Austausch-Bremsklötze von einer anderen Marke als im Originalzustand
- Austausch-Bremsscheiben von einer anderen Marke als im Originalzustand

- Einbau einer Warnblinkanlage (auch wenn nicht serienmäßig)
- Gepäckträger, sofern die Originalmontagepunkte verwendet werden. Beachtet aber die Gewichtslimits des Koffersystemherstellers sowie vom Fahrzeug selbst (Achslast und Gesamtgewicht). Die Ladung darf dabei auf jeder Seite maximal 20cm über die Fahrzeugbreite (meistens Lenkerbreite) herausragen.
- Koffersysteme und Softbags, diese gelten als Ladung
- Quick Lock Systeme für Tankrucksäcke
- Seitliche Tanktaschen
- Satteltaschen
- Einbau einer Diebstahlwarnanlage
- Wechsel von z.B. einer hohen zu einer niedrigen Sitzbank, die vom Hersteller für dieses Modell verkauft wird/wurde
- Einbau eines Hauptständers, wenn vom Hersteller so als Ausstattungsvariante verkauft
- Umlackierung (Achtet darauf, dass Federn nicht lackiert werden dürfen!) - eine Änderung der Fahrzeugfarbe alleine kann durch die Zulassungsstelle erfolgen
- Ändern der Sitzbank, solange die Anzahl der Sitze gleich bleibt, die Änderung keine maßgebliche Änderung am Fahrzeug darstellt und die geänderte Sitzbank keine spitzen Kanten oder Ecken hat
- Drehzahlmesser
- Heizgriffe
- Batterie
- Motorschutz
- Ritzel oder Kettenrad (beides nur mit originaler Zähnezahl)
Natürlich können viele Teile trotzdem eingetragen werden, um z.B. bei Auslandsfahrten auf der sicheren Seite zu sein, z.B. bei großen Sturzbügeln.
Nicht legale Teile am Motorrad
Folgende Teile oder Änderungen sind nicht legal oder haben aufgrund des enormen Kosten-Aufwands für die Prüfungen praktisch keine Chance auf Legalität:
- Anschweißen eines anderen Austauschendrohrs ohne E-Prüfzeichen
- Einbau eines Sportauspuffs ohne E-Prüfzeichen
- Anbohren des Endrohrs zur Steigerung der Lautstärke
- Ausbau des Katalysators und Ersatz durch eine Attrappe
- Montage eines Auspuff ohne Zulassung (Rennauspuff)
- Entfernung des dB-Killers
Was sind ABE und Teilegutachten?
ABE steht für Allgemeine Betriebserlaubnis und ist ein deutsches Dokument, wie auch das Teilegutachten. Österreich erkennt beide Dokument teilweise an: Ein Teil mit ABE oder Teilegutachten muss aber trotzdem bei der Landesfahrzeugprüfstelle angezeigt werden.
E-Prüfzeichen / E-Nummer / E-geprüft / EG-Prüfung / ECE-Prüfzeichen
Das ECE-Prüfzeichen (großes E mit einer Zahl in einem Kreis) basiert auf ECE-Regelungen, während das E-Prüfzeichen (kleines e mit einer Zahl in einem Rechteck) auf Richtlinien der EU basiert. Für den Motorradfahrer ist wichtig zu wissen, dass ein Bauteil mit einem dieser Zeichen in jedem EU-Land gültig ist, was aber nicht heißt, dass alles an allem verbaut werden darf.
Es gibt Bauteile mit Prüfzeichen die für einen bestimmten Einsatzzweck erteilt wurden, z.B. nur als Rücklicht für Anhänger. Diese können an jedem Anhänger montiert werden, dürfen aber z.B. nicht für Motorräder verwendet werden. Ein geprüfter Hauptscheinwerfer darf nicht als Nebellampe verwendet werden, ein geprüfter Bremshebel nicht als Kupplungshebel, usw. Eine andere Variante ist das Prüfzeichen mit modellspezifischer Freigabe. Hier sind bestimmte Fahrzeugtypen im Gutachten aufgelistet, z.B. ist ein Auspuff dann nur für bestimmte Motorräder erlaubt.
Um welchen Fall es sich handelt kann in dem Gutachten nachgelesen werden, das beim Kauf beiliegt bzw. der Hersteller oder Verkäufer gibt es an, für was das Teil verwendet werden kann, z.B. "Universal-Rücklicht mit E-Nummer" in der Auslage eines Zubehörgeschäfts für Motorräder sagt bereits im Nahmen, dass es universell (aber nur für Motorräder) einsetzbar ist.
Zusätzlich müssen immer die Anbauvorschriften beachtet werden, z.B. dürfen Rücklichter bei Motorrädern nur mittig in einer bestimmten Mindesthöhe verbaut werden. Im Zweifelsfall hilft ein Termin beim TÜV AUSTRIA, der mit fachlichem Knowhow dem Endkunden gerne zur Seite steht.

Was ist ein Materialgutachten?
Bescheinigt lediglich, dass das geprüfte Material gewissen Vorschriften entspricht (z.B. Splittersicherheit, nachgewiesenes Brennverhalten). Über die Verwendbarkeit des Bauteils am Fahrzeug wird hier allerdings keine Aussage getätigt. Hier wird zusätzlich ein Gutachten des TÜV AUSTRIA benötigt.
Brauche ich für alle Umbauten ein TÜV-Gutachten, bevor ich zur Landesfahrzeugprüfstelle fahre?
Wenn ihr für alle Teile eine ABE oder ein Teilegutachten habt oder wenn die Anbauteile eine E-Nummer haben (die nicht fahrzeugspezifisch ist), benötigen ihr kein TÜV-Gutachten. In allen anderen Fällen gilt: Das TÜV-Gutachten wird mit den diversen Bauteilen und dazugehörigen anderen Gutachten für genau Ihr Fahrzeug erstellt und bescheinigt vor der Landesfahrzeugprüfstelle den Zustand. Statt jedes Teil einzeln prüfen zu müssen, erkennt die Landesfahrzeugprüfstelle daran die Legalität der Umbauten.
Das Teil ist "geprüft"
Manche Händler werben damit, dass ein Teil "geprüft" sei. Hier ist Vorsicht geboten: Informiert Euch genau, ob es nur geprüft ist (ein loses Wort, der Händler könnte z.B. damit meinen, dass er selbst eine Wareneingangsprüfung gemacht hat) oder ob es z.B. E-geprüft ist (also eine E-Nummer hat, sprich montiert werden darf).
Mein Auspuff hat ein E-Prüfzeichen, trotzdem war er in der Polizei-Kontrolle zu laut. Wie kann das sein?
Es hält sich der Mythos, dass ein Auspuff mit E-Prüfzeichen ruhig ein bisschen lauter sein darf - er hat ja schließlich ein E-Prüfzeichen. Dem ist nicht so. Manche Abgasanlagen brennen sich durch die entstehende Hitze mit der Zeit frei - manch einer kennt das aus dem Motocross, wenn der Auspuff in regelmäßigen Intervallen gestopft werden muss. Wird der Auspuff lauter, verliert das E-Prüfzeichen seine rechtliche Gültigkeit.
Sprich: Trotz E-Prüfzeichen muss der dB-Grenzwert laut Unterlagen eingehalten werden. Ihr wollt wissen wie laut euer Auspuff tatsächlich ist, bevor die Polizei ihn misst und euer Motorrad bei der nächsten Ausfahrt möglicherweise stilllegt? TÜV AUSTRIA kann euren Auspuff messen - für Euch ganz sicher ohne Blutdruck und der Angst vor einer möglichen Stilllegung.
Muss ich es eintragen, wenn ich mein Motorrad entdrossle? Muss ich Chiptuning auch eintragen lassen?
Ja, jede Leistungsänderung muss grundsätzlich eingetragen werden.
Was machen? Ich habe mein Teilegutachten oder meine ABE verloren!
TÜV AUSTRIA darf diese Gutachten aus rechtlicher Sicht nicht herausgeben. Fragt beim Hersteller oder Verkäufer an. Gutachten, die speziell für ihr Motorrad vom TÜV AUSTRIA für Euch ausgestellt wurden, stellt TÜV AUSTRIA bei Verlust erneut aus.
Unser Tipp: Legt Euch eine Kopie der Gutachten in einem Folienumschlag unter die Sitzbank, damit die nächste Polizeikontrolle nicht zu Problemen führt.
Die TÜV AUSTRIA Berichtserie auf 1000PS
In diesem Bericht konnte TÜV AUSTRIA viele häufig gestellten Fragen beantworten. Wenn ihr noch mehr zum Thema Motorradumbauten und deren Legalität im Straßenverkehr wissen wollt, findet ihr auf 1000PS eine Berichtserie, die das beleuchtet.
Die TÜV AUSTRIA Berichtserie auf 1000PS
Bericht vom 02.08.2024 | 18.589 Aufrufe