Welche Reifen darf ich auf meinem Motorrad montieren?
Alles zur Rad, Reifen & Felge
Sei es aus optischen fahrdynamischen Größen: Ein Tausch der Rad- und Reifenkombination kann attraktiv sein. Doch will man im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein, muss man gewisse Regeln befolgen. Welche das sind, erklärt der TÜV AUSTRIA.
Jede Änderung der Rad- und Reifenkombination, die nicht im Genehmigungsdokument des Fahrzeugs angeführt ist, ist anzeigepflichtig, auch wenn sich nur die Radgröße oder der Radtyp ändert. Bei der Umrüstung von Motorrädern hinsichtlich der Räder und Reifen sind daher folgende Punkte zu beachten.
Der Tausch der Felgen
Die verwendeten Räder müssen stabil genug sein (ausreichende Betriebsfestigkeit). Das wird entweder durch ein Teilegutachten oder ein Festigkeitsgutachten nachgewiesen. Bei der Verwendung von Rädern eines anderen Fahrzeugtyps muss darauf geachtet werden, dass die zulässigen Achslasten des Spenderfahrzeugs nicht geringer sind als die des neuen Fahrzeugs.
Wenn sich der Abrollumfang des Reifens, an dem die Geschwindigkeit gemessen wird, ändert, muss der Tacho überprüft werden. Er darf nie weniger als die tatsächlich Geschwindigkeit und nicht mehr als 8 km/h + 10% des Skalenwerts anzeigen.
Wenn sich der Abrollumfangs des Hinterreifens um mehr als ±8% ändert, ist das Abgas-, Geräusch- und Bremsverhalten erneut nachzuweisen oder die Gesamtübersetzung entsprechend zu ändern - für Privatpersonen meist zu teuer im Vergleich zum Nutzen. Wer also umrüsten will sollte zuerst einmal darauf achten, dass sich der Abrollumfang des Hinterreifens um nicht mehr als ±8% ändert.
Felge zu schmal oder zu breit für den Reifen?
Bei der Verwendung von Reifen auf zu schmalen oder breiten Felgen (gemäß Norm) ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich - wenn ihr wissen wollt, welche Reifen auf eurer Felge montierbar ist, können ihr TÜV AUSTRIA kontaktieren.
Typische Überprüfung bei einem Umbau an Reifen oder Felge
Die Felgen- und Reifenprüfung ist relativ komplex. Um die Überprüfung durchführen und ein Gutachten erstellen zu können, müssen die erforderlichen Dokumente und Nachweise vorliegen, z.B. ein Festigkeitsnachweis. Dann werden verschiedene Tests je nach Umbau durchgeführt. Das könnte eine Prüfung der Freigängigkeit der Räder und der Bereifung unter allen auftretenden Betriebsbedingungen (z.B. Abstände zu Kotflügel, Schwingenarme, Kette bzw. Riemen, etc.), eine Prüfung der Eignung der Reifen hinsichtlich Tragfähigkeit, zulässiger Geschwindigkeit und Radbreite, eine Prüfung der Tragfähigkeit der Räder unter Berücksichtigung der zulässigen Achslasten, eine Prüfung der Einhaltung der Auflagen im Teile- oder Festigkeitsgutachten oder eine Prüfung der Wirksamkeit der Radabdeckungen (das Hinterrad muss über die gesamte Reifenbreite bis zu einer Senkrechten durch den Mittelpunkt des Reifens abgedeckt sein) sein.
Hinweis zu den vorderen Kotflügen: Serienmäßig vorhandene Kotflügel dürfen übrigens nicht entfernt werden.
Stollenreifen für Reiseenduros - das muss man beachten
Viele Reiseenduros sind mit Reifen auf dem Markt zugelassen, die einen für die Fahrzeugklasse relativ hohen Geschwindigkeitsindex haben. Manche straßentauglichen Stollenreifen gibt es nur mit z.B. Speedindex bis 180 km/h. Wer Reifen montieren will, die einen geringeren Speedindex haben als nötig, muss dies eintragen.
Ein Schlupfloch gibt es aber: Gemäß Kraftfahrgesetz darf bei Verwendung von M&S Bereifung (Kennzeichnung am Reifen M&S oder mit 3PMSF-Schneeflockensymbol) bis auf den Speedindex "Q" (also 160 km/h) zurück gegangen werden, jedoch muss dies durch einen für den Lenker deutlich sichtbaren Warnaufkleber kundgetan werden. Wer also Stollen mit M&S-Bezeichnung fährt, was manche Motorradreifen haben, obwohl sie keine Winterreifen sind, der darf diese - mit Warnaufkleber im Cockpit - montieren, auch ganz ohne Eintragung.
Die TÜV AUSTRIA Berichtserie auf 1000PS
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