Neue Verordnungen rund ums Motorradfahren in Österreich

Pickerl, Führerschein, Schutzmaske - Update zur Coronakrise

Die Überziehungsfrist der §57a-Überprüfung läuft ab, aber ich bekomme keinen Termin in der Werkstatt. Meine Perfektionsfahrt im Zuge der Mehrphasenausbildung steht an, aber alle Fahrschulen haben zu. Was soll ich machen? Die Antwort auf diese und andere Fragen lest ihr in den folgenden Zeilen.

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Woche 4 des Corona-Ausnahmezustandes - Detailfragen kommen auf

Die österreichische Bundesregierung hat eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen ab 14.4. angekündigt. So dürfen Geschäftslokale bis 400m² wieder öffnen, viele Motorradhändler dürfen also wieder verkaufen und auch Zulassungen sollten wieder möglich sein. Gehen wir davon aus ihr wollt euch ein Motorrad kaufen. Ist das Objekt der Begierde dann endlich euer Eigentum und auf euren Namen zugelassen, ergeben sich eventuell weitere Hürden. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat sich einigen davon angenommen und die Ergebnisse dürfen wir euch jetzt präsentieren.

§57a Überprüfung - das Pickerl in Zeiten von Corona

Frage: Mein Pickerl läuft ab und auch der Überziehungszeitraum ist schon verstrichen und ich bekomme keinen Termin, darf ich mit abgelaufener Plakette fahren?

Antwort: Fällige §57a-Überprüfungen dürfen vorerst bis 31. Mai aufgeschoben werden. Das betrifft Fahrzeuge mit einer Lochung von November oder Dezember 2019, deren vier-monatige Toleranzfrist jetzt ausläuft.

Während der Corona-Krise sind Führerscheinfristen gehemmt - was heißt das?

Derzeit sind alle Fahrschulen und Fahrsicherheitszentren in Österreich geschlossen, es finden kein Lehrbetrieb und keine Prüfungsabnahme statt.

Frage: Was passiert mit meinen Fristen bei Führerscheinausbildung, Prüfung, Mehrphasenführerschein, etc. kann meine Ausbildung ablaufen? Verliere ich meinen Führerschein?

Antwort: Alle diese Fristen wurden mit Wirkung vom 13.3.2020 eingefroren" und können daher während des Corona-Stillstands auch nicht ablaufen, so werden z.B. bestandene Prüfungsteile nicht ungültig. Die Mehrphasen-Termine werden entsprechend ausgedehnt.

Frage: Mein Führerschein wurde entzogen. Ich kann derzeit aber nicht die vorgeschriebene verkehrspsychologische Untersuchung und Nachschulung absolvieren. Bleibt mein Führerschein entzogen? Wann kann ich die Nachschulung machen? Muss ich sie überhaupt noch machen?

Antwort: Grundsätzlich bekommt man den Führerschein nach Ablauf der Entziehungsdauer wieder ausgefolgt; die Maßnahme (verkehrspsychologische Untersuchung bzw. Nachschulung) muss aber jedenfalls später fortgesetzt bzw. nachgeholt werden. Dazu wird die Behörde nach Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens eine Frist im Einzelfall festlegen.

Verhalten gegenüber der Polizei

Frage: Wie verhalte ich mich bei einer Fahrzeugkontrolle? Darf ich nicht vielleicht einfach weiterfahren?

Antwort: Polizeikontrollen dürfen nicht ignoriert werden. Wie sonst auch gilt: Sicher anhalten, ruhig und sachlich bleiben. Seit 1. April tragen alle Kontrollorgane Schutzmasken. Als Motorradfahrer ist man dazu nicht verpflichtet.

Frage: Muss ich bei einer Fahrzeugkontrolle Auskunft über Start und Ziel geben?

Antwort: Ja, die Gründe für den Aufenthalt im Freien sind glaubhaft zu machen (z.B. Start und Ziel nennen). Der jeweilige Zweck des Aufenthaltes muss glaubhaft gemacht, also nachvollziehbar dargelegt werden.

Verhalten bei Unfällen in während der coronabedingten Verkehrsbeschränkungen

Frage: Muss bzw. darf ich weiterhin bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leisten?

Antwort: Ja, die Hilfeleistungspflicht besteht weiterhin. Es sind jedoch nun mehr denn ja und in eigenem Interesse Hygienemaßnahmen zu beachten: D.h. Handschuhe und Schutzmaske anlegen und helfen! Einweg-Handschuhe und Schutzmaske sollten daher in jedem Fall mitgeführt werden!

Frage: Muss ich weiterhin als Unfallzeuge anhalten?

Antwort: Ja. Sämtliche Pflichten bei einem Verkehrsunfall bleiben aufrecht: Anhalten, absichern und Hilfe holen, Erste Hilfe leisten und an der Aufklärung mitwirken.

Allgemeine Fragen zu Corona und Motorradfahren

Frage: Darf ich Motorrad fahren, wenn ich in Quarantäne bin?

Antwort: Nein. Personen in Quarantäne dürfen die Wohnung nicht verlassen und auch keine privaten Besuche erhalten.

Frage: Wie weit darf ich mit dem Motorrad fahren?

Antwort: Rein rechtlich gibt es innerhalb Österreichs keine Beschränkungen mit Ausnahme der Quarantänegebiete. Das gemeinsame Ziel ist aber derzeit das Unterbleiben nicht unbedingt notwendiger Mobilität!

Frage: Darf ich mit dem Motorrad zum Spazierengehen an den Stadtrand fahren?

Antwort: Ja, das ist mit dem Motorrad erlaubt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht.

Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit

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Bericht vom 08.04.2020 | 72.725 Aufrufe

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