METZELER erweitert seine kostenlose Reifengarantie

Gut abgesichert auf all euren Wegen

Ab sofort sind auch die Modelle CRUISETEC™ und RACETEC™ RR Teil des Garantieprogramms. Damit können nun Käufer von insgesamt acht Reifenmodellen des Motorradreifenspezialisten im Schadensfall die Kosten für einen Ersatzreifen komplett oder anteilig erstattet bekommen.

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Es kommt zwar nicht allzu häufig vor, aber wenn ein Motorradreifen einmal durch Stiche oder Schnitte beschädigt wurde, ist der Ärger für den betroffenen Biker zumeist groß. Der Frust durch den entgangenen Kurvenspaß wird durch unnötigen Zeitaufwand und Zusatzkosten für den Ersatzreifen meist noch erhöht. Gut, wer sich für solche Fälle mit der kostenlosen Reifengarantie von METZELER abgesichert hat. Die verhindert zwar den Schaden nicht, aber die Kosten für einen Ersatzreifen können über das Garantieangebot komplett oder anteilig erstattet werden.

Garantie auf 8 METZELER Reifenmodelle aus allen Segmenten

Diese interessante Option für METZELER Kunden wird nun erweitert: Ab sofort können auch die Reifenmodelle CRUISETEC™ und RACETEC™ RR über die Garantie abgesichert werden. Zusammen mit den bereits über die Garantie abgedeckten Typen SPORTEC™ M7 RR, ROADTEC™ 01, TOURANCE™ NEXT, KAROO™ 3, KAROO™ Street und ME880 / ME888 Marathon™ sind damit insgesamt acht Reifentypen aus allen Segmenten vertreten.

Der Weg zu dieser attraktiven Zusatz-Absicherung ist leicht: Wer bei einem METZELER-Händler in Deutschland, Österreich und der Schweiz Reifen der oben genannten Modelle gekauft hat, muss diese nur innerhalb von zwei Wochen nach Kaufdatum online oder per Post bei METZELER registrieren. Die Unterlagen zur METZELER Reifengarantie inklusive Garantiekarte und Schadensformular kommen nach erfolgreicher Registrierung per Post ins Haus. Die Reifengarantie ist ab dem Kaufdatum für 12 Monate gültig.

Voraussetzungen der METZELER Reifengarantie

Im Falle einer Stich- oder Schnittverletzung des Reifens übernimmt die Garantie dann bis zu 100 Prozent der Kaufsumme eines in Dimension und Typ identischen Ersatzreifens. Der Erstattungsbetrag richtet sich nach dem Alter des beschädigten Reifens: In den ersten drei Monaten ab Kaufdatum wird der gesamte Preis vergütet, im zweiten Quartal bekommt der Käufer den halben Preis. Danach und bis zum Ablauf des Garantiejahres stehen 25 Prozent Erstattung zu Buche. Einzige weitere Voraussetzung: Der beschädigte Reifen muss noch die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen.

Weitere Infos dazu unter bit.ly/MetzelerReifengarantie Alle Preise findest du hier https://zweiradprofi.at/

Bericht vom 28.06.2019 | 8.362 Aufrufe

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