Motorrad Umbau eintragen - welche Anbauteile sind erlaubt?

Der TÜV AUSTRIA gibt Antwort

Hebel, Spiegel, Auspuff oder Fußrasten - an einem gewissen Punkt, will jeder Biker sein Motorrad umbauen. Doch was ist dabei erlaubt? Was muss man eintragen lassen? Wir haben die Antwort.

Motorrad Auspuff: Wann muss ihn eintragen lassen?

Bei der Umrüstung von Schalldämpfern sind nur solche mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen) zulässig. Unterschieden werden können zwei Fälle: Wenn ein fahrzeugspezifisches Gutachten vorliegt, also im Gutachten genau dieser Fahrzeugtyp explizit genannt wird, ist der Schalldämpfer eintragungsfrei. Jedoch muss der entsprechende Nachweis stets mitgeführt werden, um die Legalität des Umbaus nachweisen zu können (im Regelfall ein scheckkartengroßer Schrieb des Herstellers).

Ohne E-Prüfzeichen ist der Auspuff nicht straßenzugelassen; hier ein gefälschtes E-Prüfzeichen!
Ohne E-Prüfzeichen ist der Auspuff nicht straßenzugelassen; hier ein gefälschtes E-Prüfzeichen!

Wenn eine EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen) vorliegt, allerdings der Fahrzeugtyp nicht im Gutachten genannt wird, ist eine Eintragung notwendig, was in den meisten Fällen bei der Landesfahrzeugprüfstelle mittels Gutachten vom TÜV AUSTRIA möglich ist.

Rückspiegel brauchen ebenso ein E-Prüfzeichen

Rückspiegel müssen eine EG-Genehmigung oder eine ECE-Genehmigung haben, also das E-Prüfzeichen haben (kleines e oder großes E mit Zahl). Sie sind eintragungsfrei. Es müssen immer zwei Rückspiegel montiert sein und bei normaler Sitzposition des Fahrers eine uneingeschränkte Sicht auf den rückwärtigen Verkehr möglich sein.

ECE-Genehmigung vorhanden? Dann darf der Rückspiegel montiert werden.
ECE-Genehmigung vorhanden? Dann darf der Rückspiegel montiert werden.

Das musst man beim Umbau der Fußrasten beachten

Geänderte Fußrasten (auch Änderung von z.B. Gummiauflage zu Alu) müssen immer eingetragen werden. Sie müssen klappbar ausgeführt sein, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu minimieren. Zudem muss die Oberfläche eine rutschhemmende Beschichtung aufweisen, um ein Abrutschen des Fußes zu verhindern, z.B. Gummiauflagen. Die Betätigung von Schaltung und Fußbremse muss ohne erheblichen Kraftaufwand möglich sein, und die Fußrasten müssen so angebaut werden, dass eine gemütliche Fahrposition möglich ist. Alle Verbindungseinrichtungen (Leitungen, Hebel, etc.) zwischen Fußhebel und Schaltung bzw. Bremspumpe müssen eine ausreichende Festigkeit aufweisen - am einfachsten nachzuweisen mittels eines Teilegutachtens oder einer ABE.

Grünes Licht für diese Fußrastenanlage.
Grünes Licht für diese Fußrastenanlage.

Tacho, Kontrollleuchten und Betätigungseinrichtungen

Zum Umbau der Tachoeinheit kommt es wahrscheinlich nur bei den edelsten Custom Bikes. Dennoch müssen sie für den Gebrauch im Straßenverkehr gewisse Anforderungen erfüllen.

Der Geschwindigkeitsmesser muss bei normaler Sitzposition leicht ablesbar sein und eine ausreichende Genauigkeit sowie einen Messbereich bis mindestens zur Bauartgeschwindigkeit haben. Zudem muss er mit einer Beleuchtung ausgestattet sein, damit er auch in der Nacht abgelesen werden kann. Die Betätigungseinrichtungen und Kontrollleuchten müssen gemäß den jeweiligen, von Fall zu Fall unterschiedlichen Richtlinien gekennzeichnet sein, insbesondere die drei wichtigsten Kontrollleuchten für Blinker, Fernlicht und Neutralanzeige. Ein anderer Tacho muss eingetragen werden.

Kennzeichen und Kennzeichenhalter

Beim Umbau des Kennzeichens bzw. der Kennzeichenhalterung sind folgende Punkte zu beachten: Das Kennzeichen darf mittig, auf der linken oder auch der rechten Seite angebracht werden. Eine seitliche Kennzeichenhalterung muss mit einem Schutz gegen Einfädeln ausgerüstet sein (seitliche Führung zwischen Schwinge und äußerem Ende der Kennzeichenhalterung). Das Kennzeichen darf seitlich nicht über die Lenkerenden hinausragen. Die Neigung des Kennzeichens zur Senkrechten darf nicht größer als 30° bei beladenem Fahrzeug betragen. Der Abstand Kennzeichen zur Fahrbahn muss mindestens 20 cm und höchstens 150 cm betragen. Das angebaute Kennzeichen muss links und rechts in einem Winkel von 30° sichtbar sein.

Ein geänderter Kennzeichenhalter ist eintragungspflichtig.

Die seitliche Montage des Kennzeichenhalters ist legal - wenn er gewisse Anforderungen erfüllt.
Die seitliche Montage des Kennzeichenhalters ist legal - wenn er gewisse Anforderungen erfüllt.

Gewisse Anbauteile sind eintragungsfrei

Für sämtliche Anbauteile ist zumindest ein Materialgutachten erforderlich, idealerweise eine ABE oder ein Teilegutachten. Sie müssen eingetragen werden. Wichtig ist ein ausreichender Abstand zwischen den Teilen und heißen oder bewegenden Teilen. Nicht als Anbauteile zählen nicht fest am Fahrzeug verschraubte Dinge (gilt dann als Ladung). Auch eintragungsfrei sind z.B. Quick Lock am Tank und Gepäckträger, Smartphone-Halter und generell alle Teile, die mit "einfachem Werkzeug demontierbar" sind. Im Zweifelsfall hilft, z.B. bei Fahrt ins Ausland, die Eintragung.

Darf ich Verkleidungsteile entfernen?

Ein Weglassen ist eintragungspflichtig. Beim Weglassen von Verkleidungsteilen darf sich das Fahr- und Bremsverhalten des Motorrades im Vergleich zum Serienzustand nicht verschlechtern. Es dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken entstehen. Beim Weglassen von Verkleidungsteilen sind außerdem Fahrversuche bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit erforderlich - meist ein kostspieliges Unterfangen, weshalb wir Privatpersonen nur zu diesem Umbau raten, wenn die verhältnismäßig hohen Kosten in Kauf genommen werden.

Wer die Verkleidung ändern möchte, dem empfehlen wir den Kauf einer bereits geprüften Verkleidung mit fahrzeugspezifischem Gutachten aus dem Zubehörmarkt mit einem Gutachten, z.B. Lichtmaske für Café Racer.

Tausch des Windschilds

Das Eintragen eines anderen Windschilds ist mit ABE oder Teilegutachten möglich. Windschilder aus ungeprüftem Material oder Eigenbauten sind aufgrund der umfangreichen Prüfungen (zerstörende Prüfung) und verhältnismäßig hohen Kosten quasi nicht eintragungsfähig.

Die KBA Nummer ist ein Anzeichen, dass es sich um ein geprüftes Windschild handelt.
Die KBA Nummer ist ein Anzeichen, dass es sich um ein geprüftes Windschild handelt.

Beleuchtung: Blinker, Scheinwerfer, Rücklicht, Zusatzscheinwerfer

Genehmigungsfrei sind typgenehmigte Leuchten und Rückstrahler mit E-Prüfzeichen an der originalen Einbauposition.

Für weitere Änderungen gilt: Alle am Motorrad montierten Leuchten müssen eine Bauartgenehmigung (E-Prüfzeichen) aufweisen. Wenn die Einbaulage oder -winkel verändert wird, müssen die geänderten Leuchten genehmigt werden. Eine Umrüstung auf Gasentladungs-Scheinwerfer (Xenon-Scheinwerfer) ist nicht möglich. Die Schlussleuchten müssen entweder mittig oder symmetrisch zur Längsmittelebene angebaut sein.

Auch wenn die Leuchten heller erstrahlen als die OEM-Lösung, brauchen sie ein E-Prüfzeichen.
Auch wenn die Leuchten heller erstrahlen als die OEM-Lösung, brauchen sie ein E-Prüfzeichen.

Zusatzscheinwerfer dürfen entweder seitlich je einer oder insgesamt einer mittig montiert werden. Dabei müssen aber die Anbauvorschriften gemäß UNECE-R53 beachtet werden, also unter anderem: Höhe der Unterkante mindestens 250 mm über Fahrbahn, Oberkante maximal bei oberstem Punkt vom Fahrzeug, Sichtbarkeit: 5° nach oben und unten / 45° links und rechts bei Einzelleuchte; 45° nach außen und 10° nach innen bei 2 Leuchten, Einzelleuchte in Fahrzeuglängsmittelachse (max. 250 mm davon entfernt), 2 Leuchten symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelachse.

Die mittlerweile auf dem Markt befindlichen sogenannten Retrofit-LEDs, die anstelle von H4- oder H7-Leuchtmitteln im originalen Scheinwerfer montiert werden können, sind ein enormer Sicherheitsgewinn, gerade in der nassen und dunklen Jahreszeit. Achtet aber darauf, dass das Leuchtmittel ein E-Prüfzeichen hat und Euer Motorrad (bzw. der verbaute Scheinwerfer) auch im Gutachten angeführt ist. Um das zu prüfen, haben die Hersteller dieser LED-Leuchtmittel eine Homepage, wo dies für Euer Motorrad überprüft werden kann.

Die Umrüstung auf LED ist eine sinnvolle Investition, wenn das Motorrad im Gutachten angeführt ist.
Die Umrüstung auf LED ist eine sinnvolle Investition, wenn das Motorrad im Gutachten angeführt ist.

Das gibt es beim Heckumbau zu beachten

Ein Heckumbau (Stichwort schlankes Heck) ist grundsätzlich möglich, jedoch dürfen Umbauten (abschneiden, zusammenschweißen) erst hinter tragenden Teilen geschehen. Tragende Teile sind zum Beispiel die obere Aufnahme der Federbeine.

Die TÜV AUSTRIA Berichtserie auf 1000PS

Das Thema Umbauten am Motorrad mag vielleicht komplex sein, doch mit dem richtigen Partner sollten alle Fragen beantwortet werden. In einer Berichtserie mit dem TÜV AUSTRIA wollen wir Euch alles mitteilen, was die Experten zu sagen haben. Wenn ihr mehr zum legalen Aspekt von Umbauten - wie zum Beispiel am Fahrwerk oder den Bremsen - wissen wollt, findet ihr diese Berichte hier auf 1000PS.

Bericht vom 12.07.2024 | 19.188 Aufrufe

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