In Kurzparkzonen (blau) sind für einspurige Kraftfahrzeuge Parkscheiben, Parkscheine oder andere Kontrollnachweise nicht vorgesehen. Es besteht deshalb auch keine überprüfbare Gebührenpflicht für einspurige Krafträder. (Maximale Parkdauer beachten!)
Dauerparkberechtigungen für Anrainer im Bereich städtischer Kurzparkzonen sind zu beachten!
Dies gilt aber nicht für Motorräder mit Beiwagen, zweispurigem Anhänger, Trikes und Quads.