Motorradrecht - 27 Kraftstoff : KFG § 11 (1), (3)

Kraftstoffen, auch Benzin der Sorte Super-Plus (98 ROZ), ist in Österreich kein Verschleißschutz-Additiv mehr beigemengt!
Bei älteren Fahrzeugen, die auf Grund nicht gehärteter Ventilsitze etc. einen derartigen Bleiersatz benötigen, muss das Additiv nunmehr beim Tanken, unabhängig von der Oktanzahl, individuell beigemischt werden.
Verschleißschutzmittel sind in entsprechend dosierbaren Fläschchen im Handel erhältlich und bieten so die Möglichkeit oktanrichtig, (billiger) zu tanken.
(1 Gallone = 4 Quarts = 4,55 Liter in Großbritannien GB)

Im Gegensatz zu bleifreiem Benzin ist bei schwefelfreiem Kraftstoff kein Ersatz-Additiv notwendig. Diese umweltschonende Entschwefelung von Treibstoff wird in Österreich ab 2004 flächendeckend eingeführt.
Ab Oktober 2007 wird Normalbenzin (91 ROZ) und Superbenzin (95 ROZ) Bioethanol beigemischt.

Kraftstofftanks müssen betriebssicher angebracht sein und Kraftstoff leicht sowie gefahrlos eingefüllt werden können. Benzinhähne bei Kraftstoffleitungen zu Vergasern müssen vom Lenker aus leicht betätigt werden können.

Ab 1. März 2013 müssen Tankstellen beim Betanken von Kraftfahrzeugen mit einem Benzindampf-Rückgewinnungssystem ausgestattet sein.

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