Ein Motorrad mit einem Probefahrtkennzeichen (blau) darf auch
von einem Kaufinteressenten gelenkt werden. Die Probefahrt eines
Kaufinteressenten kann auch gleichzeitig der Überstellung oder
Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen.
(Vor der Probefahrt den Selbstbehalt der Kasko-Versicherung beachten!)
Der Bewilligungsinhaber hat einen genauen Nachweis über die Verwendung des Probefahrtkennzeichens zu führen.
Überstellungskennzeichen (grün) werden nur gegen Erlag einer kostendeckenden Benützungsgebühr und einer angemessenen Sicherstellung (Kaution) zeitlich befristet, höchsten jedoch 3 Wochen, ausgegeben. (Überstellungsfahrtschein)