Bei einem Sitzplatz für eine zu befördernde Person (Sozius)
muss vorgesorgt sein, dass sich diese mit beiden Händen in geeigneter
Weise am Motorrad anhalten kann.
Ausrüstung: Haltegurte, Haltegriffe, Gepäckträger oder Topcase mit Anhalte-Einrichtungen etc.
Die Anhaltemöglichkeit des Beifahrers am Körper des Lenkers allein genügt nicht!
Sind bei Motorrädern mit Beiwagen Sicherheitsgurte montiert, besteht Verwendungspflicht, jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung.