Wird die Aufstellung von Fahrzeugen zum Halten und Parken
durch Bodenmarkierungen geregelt, so sind nach Maßgabe des zur
Verfügung stehenden Platzes mehrere einspurige Fahrzeuge in einer für
mehrspurige Fahrzeuge bestimmte Fläche aufzustellen.
Zur Vermeidung von Behinderungen und Überholvorgängen können
verschiedene Fahrzeugarten getrennt werden, z.B. durch eigene
Fahrspuren für einspurige Krafträder und Busse.