FixItEasy
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Was kratzt mich das? | |||
Innovative Plaketten- & Vignetten-Halterung für motorisierte Zweiräder | |||
Ohne Pickerl geht gar nichts. Wer auf Österreichs Straßen mit einem motorisierten Fahrzeug im Verkehr verkehrt, der muss bislang per Gesetz (auf-)kleben: die § 57a-Überprüfungs-Plakette und die Autobahn-Vignette. Zweiteres gilt auch für Nicht-Österreicher, wenn sie denn auf Austro-Autobahnen fahren. Motorräder sind keine Ausnahme. Beim
motorisierten Zweirad erfordert die bauartbedingte Besonderheit
besondere Sorgfalt beim (Auf-)Kleben: Einerseits muss der bepickte
Bauteil einer sein, den man nicht leicht abmontieren kann, andererseits
muss der Aufkleber auch kleben bleiben. Dafür gibts penible
Vorschriften (siehe unten), und die schränken die Möglichkeiten des
Beklebens ein, z. B.: Gabel-Standrohre, Rahmen gelten, hingegen
Rückspiegel, Fußraster, Paketträger, Sturzbügel oder offene Lenker
nicht. |
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So geht's | |||
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FixItEasy gibt es derzeit in zwei Versionen: wimpelförmig, für die österreichische § 57aÜberprüfungs- Plakette, rechteckig, für die österreichische Autobahn-Vignette. Eine dritte Version wird im Rahmen der Creativ Messe in Salzburg als absolute Marktneuheit Anfang September erstmals vorgestellt. Erhältlich ist FixItEasy ab sofort in allen Trafiken in ganz Österreich und bei ausgesuchten Motorrad- sowie Motorradzubehör-Händlern. Richtpreis: € 9,90. |
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FixItEasy für die österreichische §57a-Überprüfungsplakette (wimpelförmig): Material/Farbe/Klebeflächengröße: Kunststoff/schwarz/5,4 cm x 8,9 cm. Eigenschaften: Aus einem Stück gegossen, Einwegverschluss, nicht übertragbar. |
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Anbringungsort: Gabelstandrohr ausschließlich vorne rechts, entsprechend der Vorschrift: Die Begutachtungsplakette muss gemäß Kraftfahrgesetz 1967 so am Fahrzeug angebracht sein, dass das Jahr und das Monat der vorgeschriebenen nächsten wiederkehrenden Begutachtung des Fahrzeuges durch je eine in den zugehörigen Feldern der Plakette angebrachte Lochmarkierung deutlich sichtbar ist. Weiters muss die Begutachtungsplakette außen am Fahrzeug so angebracht sein, dass ihr unterster Punkt nicht weniger als 40 cm und ihr oberster Punkt nicht mehr als 190 cm über der Fahrbahn liegt. Sollte das nicht möglich sein, gilt der Zusatz: An einem nur schwer mit Werkzeug entfernbaren Bauteil des Fahrzeugs. Genehmigung: FixItEasy gilt aufgrund des Einwegverschlusses laut schriftlicher Bestätigung des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr und Technologie) vom 31.12.2009 als fix mit dem Fahrzeug verbundener Bauteil was im Rahmen der 6. PBStV - Novelle mit Saisonstart 2011 im Bundesgesetzblatt ebenso veröffentlicht wurde. |
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FixItEasy für die österreichische Autobahnvignette (rechteckig): Material/Farbe/Klebeflächengröße: Kunststoff/schwarz/6,9 cm x 8,9 cm Eigenschaften: Aus einem Stück gegossen, Einwegverschluss, nicht übertragbar |
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Anbringungsort: Gabelstandrohr, ausschließlich vorne. Vorgabe der ASFINAG, Maut Service GmbH: Die Halterung darf nur an einem schwer vom Fahrzeug entfernbaren, fixen Bestandteil des Fahrzeuges montiert werden. Paketträger, Sturzbügel, Lenker, Fußraster (um nur einige zu nennen) sind nicht gestattet. Die Halterung darf nur auf dem Gabel-Standrohr montiert werden. Genehmigung: Bei Einhaltung dieses Montageortes entspricht die Anbringung der derzeit gültigen Mautordnung und wurde im März 2011 in der Version V4 seitens der ASFINAG Maut Service GmbH, als Mautkonform gemäß Pkt. 7 schriftlich bestätigt. Montageanleitung: Montageplatte an den jeweiligen Bauteil anlegen. Danach das verzahnte Band durch den Verschluss führen und bis zum Anschlag festzurren. Überlänge mit z. B. einer Beisszange abzwicken. Auf besonders glatten Flächen sorgt eine gummierte Silikon-Unterlage für sicheren Halt. Demontage: Mit einer Beißzange oder einem Alternativwerkzeug abzwicken. |
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Interessante Links: |
Text: Rainer Derx |
Bericht vom 20.09.2011 | 22.166 Aufrufe