Fahrspaß-Versicherung
Fahrspaß-Versicherung |
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für SUZUKI Neumotorräder mit serienmäßiger Bridgestone Bereifung |
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In der Regel gehen Beschädigungen an Motorradreifen zwar glimpflich aus, doch
die spürbaren Folgen für den Motorradbesitzer äußern sich spätestens am
Kontoauszug. So wird ein eingefahrener Nagel eine teure Sache, denn der Kauf
eines neuen Reifens ist unumgänglich. Ab sofort bietet Suzuki-Partner und Erstausrüster BRIDGESTONE deshalb eine Fahrspaß- Versicherung für BRIDGESTONE-Motorradreifen an Suzuki-Neufahrzeugen an. |
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12 Monate kostenlose Versicherung für den Reifen. |
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Für alle mit BRIDGESTONE bereiften Suzuki-Neufahrzeuge (ausgenommen sind Roller
und Rennreifen sowie Motocross-Reifen) gewährt BRIDGESTONE für zwölf Monate ab
Erstzulassung des Fahrzeugs eine kostenlose Versicherung gegen
Einfahrverletzungen aller Art. Versichert sind dabei ausschließlich
BRIDGESTONE-Motorradreifen, die eine E-Nummer tragen und als Erstbereifung
bereits bei Auslieferung des Neufahrzeuges montiert waren. Versichert sind alle Infahrschäden, die der Reifen während der ersten zwölf Monate nach Kaufdatum erleidet. Nicht versichert sind Schäden, die durch übliche Abnutzung oder durch übermäßigen Verschleiß sowie durch unsachgemäße Handhabung oder schadhafte Fahrwerksteile verursacht worden sind. Schäden an den Felgen oder am Motorrad sowie Schäden durch mutwillige Zerstörung oder durch Unfall sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Fahrspaß-Versicherung beginnt mit dem Erwerb des Fahrzeugs und damit der BRIDGESTONE-Reifen. Es gilt also das Datum der Erstzulassung des Neufahrzeuges. Die Fahrspaß-Versicherung endet automatisch nach Ablauf von zwölf Monaten ab Erstzulassungsdatum. Voraussetzung für den Erwerb der Fahrspaß-Versicherung ist, dass der Kunde beziehungsweise der Suzuki-Händler spätestens zwei Wochen nach Erstzulassungsdatum des Neufahrzeuges eine Kopie des Fahrzeugscheins mit dem Vermerk Neufahrzeug sowie der genauen Reifen-, beziehungsweise Profilbezeichnung an die BRIDGESTONE Austria GmbH per Post sendet oder faxt... |
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Im anerkannten Schadensfall erhält der Versicherungsnehmer auf Basis der
empfohlenen minimalen Restprofiltiefe
am Vorderrad von zwei Millimetern und am Hinterrad von drei Millimetern für den
abgesicherten Reifen eine Gutschrift über den bezahlten Kaufpreis.
Für Motorradreifen, die darüber hinaus verschlissen sind, greift die Fahrspaß-Versicherung nicht mehr. Die Überprüfung des Schadensfalles geschieht entweder durch einen autorisierten Biker´s Club-Händler beziehungsweise Suzuki Vertragshändler vor Ort oder direkt durch den Außendienst der BRIDGESTONE Austria GmbH. |
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Die Gutschrift über den Original-Kaufpreis erfolgt in Relation zur Restprofiltiefe. Kosten für Montage, etc. sind nicht in der Fahrspaß-Versicherung enthalten. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Gutschriftsbetrag wird beim Kauf eines neuen BRIDGESTONE-Motorradreifens verrechnet. Die Versicherung läuft für die im Schadensfall ausgetauschten Motorradreifen nicht weiter. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der BRIDGESTONE Austria GmbH. |
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Interessante Links: |
Text: 1000PS, Suzuki Austria |
Bericht vom 05.07.2010 | 4.511 Aufrufe