EU Führerschein AM

Der 50ccm Mopedausweis heißt ab 2013 Führerschein Klasse AM.
   

EU Führerschein 2013: Klasse AM

Der Mopedausweis bzw. Mopedschein heißt ab 2013. Führerscheinklasse AM. Hier alle Informationen zum 50ccm Motorradführerschein von 1000PS.

 

EU Führerschein 2013 NEU!

Führerscheinklasse AM Führerscheinklasse A1 Führerscheinklasse B Code 111
Führerscheinklasse A2 Führerscheinklasse A Führerscheinklassen auf einen Blick

 

Nicht immer sind Gesetzesänderungen mit einem bitteren Beigeschmack verbunden, denn neben Steuererhöhungen und anderen Hiobsbotschaften tritt bereits ab Jänner 2013 auch eine neue Führerscheinregelung in Kraft. Diese sieht eine Herabsetzung des Mindestalters für die Nutzung von 125er-Motorrädern und -Rollern sowie die Erhöhung der Maximalleistung bei Einsteiger-Motorrädern von 34 auf 50 PS vor.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Egal ob Moped, Motorrad oder Roller, ein motorisiertes Zweirad ist immer billiger als ein Auto. Zieht man nämlich die Parkkosten und die unnötigen Kilometer für die Parkplatzsuche mit ein, ist man mit dem Zweirad immer besser dran. Außerdem darf man sich bei stehenden Kolonnen vorschlängeln das spart Zeit und schont die Nerven!

1000PS BRINGT LICHT INS DUNKEL!
Weil uns ultrakomplizierte Formulierungen (wie sie eben in Gesetzesblättern üblich sind) ebenso nerven wie Euch, haben wir den ganzen Kauderwelsch in eine verständliche Form gebracht.

 
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Führerscheinklasse AM


  • ICH BIN 15 JAHRE ALT. WIE KOMME ICH ZU MEINEM MOPED-FÜHRERSCHEIN?

Das Ding wird im Amtsdeutsch natürlich nicht Mopedschein sondern Führerscheinklasse AM genannt. Neu daran ist, dass es sich nun nicht mehr um einen Mopedausweis sondern um einen echten Führerschein handelt. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist das Mindestalter von 14 ½ Jahren mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten und von 15 ½ Jahren ohne deren Zustimmung.
 

Die Ausbildung kann in einer Fahrschule oder bei einem Autofahrerclub (ARBÖ, ÖAMTC) stattfinden. Der Theoriekurs darf außerdem von Schulen abgehalten werden und umfasst 6 Stunden. Außerdem musst Du 8 Fahrstunden absolvieren, davon dürfen bis zu 6 Stunden am Übungsplatz stattfinden, 2 Stunden müssen im Straßenverkehr gefahren werden.

Die Theorieprüfung ist dann je nach Ausbildungsstätte ein Papierfragebogen oder ein Computertest. Fahrprüfung gibt es keine, die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird vom Ausbildner beurteilt. Das Führerscheindokument, also die Scheckkarte wird Dir danach per Post zugestellt und ist ein international gültiger Führerschein. Es gibt auch keine Probezeit, die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zu Deinem 20. Geburtstag

  • WAS DARF ICH MIT 'AM' FAHREN?

Einspurige und dreirädrige Mopeds mit maximal 50 Kubik Hubraum und maximal 45 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie elektrisch angetriebene Scooter über 600 Watt Motorleistung oder über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit. Die Klasse AM darf außerdem mit jedem anderen Führerschein (Klassen B, C, D, …) gelenkt werden, dies kann von den einzelnen Mitgliedstaaten der EU aber eingeschränkt werden.

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Quicklinks - Gebrauchte Mopeds der coolsten Marken:

Aprilia, CPI, Derbi, Generic, Gilera, Kymco, Peugeot, Piaggio, Rieju, Yamaha

 


Die Erklärung der unterschiedlichen Führerschein-Kategorien auf einen Blick


Führerscheinklasse

Fahrzeuge

AM Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu  45 km/h, maximal 50 Kubik Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder maximal 4 kW bei Elektromotoren.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu 350 Kilo Gewicht (ohne Batterien) und bis zu 45 km/h, sowie maximal 50 Kubik Hubraum bei Fremdzündungsmotoren (Benzin) oder 4 kW bei Dieselmotoren oder  4 kW bei Elektromotoren.

A1 / B Code 111 Zweirädrige KFZ (mit oder ohne Beiwagen) mit maximal 125 Kubik und bis zu 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg.
Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
A2 Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen) mit maximal 35 kW und maximal 0,2 kW/kg.
Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
A Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen)
Dreirädrige KFZ
 

 
Interessante Links:

Text: Vauli
Fotos:
Hersteller

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Bericht vom 24.10.2012 | 284 Aufrufe

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