EU Führerschein A1
EU Führerschein 2013: Klasse A1 |
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125 ccm Motorräder und Roller dürfen mit dem neuen Führerschein A1 zukünftig ab 16 Jahren gelenkt werden. Früher mal gab es den Kleinmotorrad-Schein für flotte 50er, heute kann man ab 16 schon mit hochwertigen Motorrädern mit 125ccm Hubraum fahren. |
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EU Führerschein 2013 NEU! |
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Nicht immer sind Gesetzesänderungen mit
einem bitteren Beigeschmack verbunden, denn neben Steuererhöhungen und
anderen Hiobsbotschaften tritt bereits ab Jänner 2013 auch eine neue
Führerscheinregelung in Kraft. Diese sieht eine Herabsetzung des
Mindestalters für die Nutzung von 125er-Motorrädern und -Rollern sowie
die Erhöhung der Maximalleistung bei Einsteiger-Motorrädern von 34 auf
50 PS vor.
1000PS BRINGT LICHT INS
DUNKEL! |
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Führerscheinklasse A1 |
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Ein Aufstieg von der Führerscheinklasse AM
(also dem Moped-Führerschein) ist nicht möglich, sondern nur der
Direkteinstieg. Das Mindestalter, um in der Fahrschule mit der
Ausbildung beginnen zu dürfen beträgt 15 ½ Jahre. Eine gesundheitliche
Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) und ein
Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht. |
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Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die Fahrprüfung selbst darf frühestens am 16. Geburtstag stattfinden. Sie besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen, mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der, während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen. Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, mindestens aber bis zum 20. Geburtstag Da es sich beim Führerschein der Klasse A1 um eine Mehrphasenausbildung handelt, musst Du nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14 Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule absolvieren. Die Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A machen. Bist Du im Übrigen bereits zwei Jahre im Besitz des B Code 111-Führerscheins, kannst Du die 6 Fahrstunden für die Klasse A1 anrechnen lassen.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS). Die Klasse A1 ist im internationalen Verkehr gültig. |
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Die Erklärung der unterschiedlichen Führerschein-Kategorien auf einen Blick |
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Interessante Links: | Text: Vauli |
Bericht vom 24.10.2012 | 892 Aufrufe