EU Führerschein A1

125er fahren mit 16 Jahren. Mit dem neuen EU-Führerschein ab 2013. Alle Informationen auf einen Blick.
   

EU Führerschein 2013: Klasse A1

125 ccm Motorräder und Roller dürfen mit dem neuen Führerschein A1 zukünftig ab 16 Jahren gelenkt werden. Früher mal gab es den Kleinmotorrad-Schein für flotte 50er, heute kann man ab 16 schon mit hochwertigen Motorrädern mit 125ccm Hubraum fahren.

 

EU Führerschein 2013 NEU!

Führerscheinklasse AM Führerscheinklasse A1 Führerscheinklasse B Code 111
Führerscheinklasse A2 Führerscheinklasse A Führerscheinklassen auf einen Blick

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Nicht immer sind Gesetzesänderungen mit einem bitteren Beigeschmack verbunden, denn neben Steuererhöhungen und anderen Hiobsbotschaften tritt bereits ab Jänner 2013 auch eine neue Führerscheinregelung in Kraft. Diese sieht eine Herabsetzung des Mindestalters für die Nutzung von 125er-Motorrädern und -Rollern sowie die Erhöhung der Maximalleistung bei Einsteiger-Motorrädern von 34 auf 50 PS vor.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Egal ob Moped, Motorrad oder Roller, ein motorisiertes Zweirad ist immer billiger als ein Auto. Zieht man nämlich die Parkkosten und die unnötigen Kilometer für die Parkplatzsuche mit ein, ist man mit dem Zweirad immer besser dran. Außerdem darf man sich bei stehenden Kolonnen vorschlängeln das spart Zeit und schont die Nerven!


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Weil uns ultrakomplizierte Formulierungen (wie sie eben in Gesetzesblättern üblich sind) ebenso nerven wie Euch, haben wir den ganzen Kauderwelsch in eine verständliche Form gebracht.

 
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Führerscheinklasse A1


  • ICH BIN 16 JAHRE ALT, WAS MUSS ICH TUN, UM DEN A1-SCHEIN ZU BEKOMMEN?

Ein Aufstieg von der Führerscheinklasse AM (also dem Moped-Führerschein) ist nicht möglich, sondern nur der Direkteinstieg. Das Mindestalter, um in der Fahrschule mit der Ausbildung beginnen zu dürfen beträgt 15 ½ Jahre. Eine gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) und ein Erste-Hilfe-Kurs sind Pflicht.

Die Fahrschulausbildung umfasst einen 26-stündigen Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten sowie einen 8-stündigen Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Außerdem 12 Fahrstunden inklusive Sonderausbildung Erlangung von Risikokompetenz. Grundsätzlich gilt: Die optimale Zeit für die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr. Je nach Witterung im Februar/März solltest Du also die Theorie erledigen, im März/April dann die Fahrstunden und die Prüfung. So kannst Du den Frühsommer bereits zum Fahren nutzen. In den Sommerferien ist es in der Regel ziemlich heiß und daher zu anstrengend, um am Übungsplatz entspannt Fahrübungen zu machen.

 
 
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Die Theorieprüfung ist ein Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten und dem Spezialwissen für Motorradfahrer. Die Fahrprüfung selbst darf frühestens am 16. Geburtstag stattfinden. Sie besteht aus Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt, Fahrübungen, mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr und einer Nachbesprechung der, während der Prüfungsfahrt erlebten Situationen.

Nach der positiven Prüfung übergibt Dir der Fahrprüfer einen vorläufigen Führerschein, der im Inland 4 Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird danach per Post zugestellt. Die Probezeit dauert zwei Jahre, mindestens aber bis zum 20. Geburtstag Da es sich beim Führerschein der Klasse A1 um eine Mehrphasenausbildung handelt, musst Du nach 2 bis 12 Monaten ein Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining sowie zwei Monate danach (also 4 bis 14 Monate nach der Prüfung) eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule absolvieren. Die Mehrphasenausbildung musst Du aber nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A machen. Bist Du im Übrigen bereits zwei Jahre im Besitz des B Code 111-Führerscheins, kannst Du die 6 Fahrstunden für die Klasse A1 anrechnen lassen.

  • WAS DARF ICH MIT DER KLASSE A1 FAHREN?

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, mit maximal 125 Kubik Hubraum, maximal 11 kW (15 PS) Leistung und maximal 0,1 kW/kg Fahrzeug-Eigengewicht Dein 125er darf also trocken nicht weniger als 110 Kilo wiegen. Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS). Die Klasse A1 ist im internationalen Verkehr gültig.

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Die Erklärung der unterschiedlichen Führerschein-Kategorien auf einen Blick


Führerscheinklasse

Fahrzeuge

AM Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu  45 km/h, maximal 50 Kubik Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder maximal 4 kW bei Elektromotoren.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu 350 Kilo Gewicht (ohne Batterien) und bis zu 45 km/h, sowie maximal 50 Kubik Hubraum bei Fremdzündungsmotoren (Benzin) oder 4 kW bei Dieselmotoren oder  4 kW bei Elektromotoren.

A1 / B Code 111 Zweirädrige KFZ (mit oder ohne Beiwagen) mit maximal 125 Kubik und bis zu 11 kW und höchstens 0,1 kW/kg.
Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
A2 Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen) mit maximal 35 kW und maximal 0,2 kW/kg.
Dreirädrige KFZ mit maximal 15 kW.
A Zweirädrige KFZ (mit und ohne Beiwagen)
Dreirädrige KFZ
 

 
Interessante Links:

Text: Vauli
Fotos:
Hersteller

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Bericht vom 24.10.2012 | 892 Aufrufe

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