Grundsätzlich hat jeder Dienstnehmer, der sein privates Motorrad für
Dienstfahrten nützt, die Möglichkeit, Kilometergeld zu beziehen oder
die gesamten Kosten mittels Belege (Fahrtenbuch) beim zuständigen
Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten
geltend zu machen.
Die amtlichen Kilometergeldsätze für Motorfahrräder und Motorräder betragen :
0,24 € sowie für jede dienstlich mitbeförderte Person 0,05 € pro Kilometer.