News: ACHTUNG ZULASSUNG

Bitte beachten sie, dass ab 01.01.2016 NUR mehr Fahrzeuge zugelassen werden können, bei denen man das Licht NICHT separat ausschalten kann.
Daher MÜSSEN alle Fahrzeuge wo das Licht noch ausgeschaltet werden kann, bis spätestens 31.12. 2015 zugelassen werden. Zumindest eine Tageszulassung!
Ausnahmegenehmigungen sind nicht möglich, daher anmelden um den Wert des Fahrezeuges zu erhalten!!
Alle COC werden leider wirkungslos, wenn nicht angemeldet wird!!

Eingetragen am: 02.12.2015

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