News: BRIDGESTONE Fahrspaß-Versicherung

Für alle ab 2011 verkauften BRIDGESTONE Motorradreifen (ausgenommen sind Roller- und Rennreifen und Moto Cross Reifen) gewähren wir für zwölf Monate ab Kauf eine kostenlose Versicherung gegen Einfahrverletzungen aller Art!

Wichtig!

Es sind nur Motorradreifen versichert, wenn sie mit dem Fahrspaß-Aufkleber versehen sind, eine E-Nummer tragen und über das richtige Reifenlabel verfügen. Bitte achten Sie beim Kauf eines Satzes Motorradreifen darauf, dass Ihnen zwei Aufkleber ausgehändigt werden (je einer für Vorder- und Hinterrad).

Die Garantie greift nur, wenn die Reifen innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf bei BRIDGESTONE registriert wurden.

Unser Tipp: Kaufen Sie Ihre neuen Reifen beim kompetenten Biker`s Club Händler in Ihrer Nähe.

Formular Versicherung

Fahrspass_2011.pdf

Versicherungsbedingungen

Für alle BRIDGESTONE Motorradreifen (ausgenommen sind Roller- und Rennreifen und Moto Cross Reifen) gewähren wir für zwölf Monate ab Kauf eine kostenlose Versicherung gegen Einfahrverletzungen aller Art!

1. Versichert sind ausschließlich BRIDGESTONE Motorradreifen die über einen autorisierten Reifen- oder Fahrzeughändler bezogen worden und mit einem original Fahrspaß-Reifenaufkleber versehen sind, eine E-Nummer tragen und über das richtige Reifenlabel verfügen.

2. Bitte achten Sie beim Kauf eines Satzes Motorradreifen darauf, dass Ihnen zwei Aufkleber ausgehändigt werden (je einer für Vorder- und Hinterrad).

3. Versichert sind alle Einfahrschäden, denen der Reifen während der ersten zwölf Monate nach Kaufdatum ausgesetzt ist.

4. Nicht versichert sind Schäden, die durch übliche Abnutzung oder durch übermäßigen Verschleiß sowie durch unsachgemäße Handhabung oder schadhafte Fahrwerksteile verursacht worden sind. Auch Schäden an den Felgen oder am Motorrad und auch Schäden durch mutwillige Zerstörung oder durch Unfall sind nicht Bestandteil dieser Versicherung.

5. Die Fahrspaß-Versicherung beginnt mit dem Erwerb der unter Punkt 1 genannten BRIDGESTONE Reifen. Insoweit gilt das Datum des Kaufvertrages. Die Fahrspaß-Versicherung endet automatisch nach Ablauf von zwölf Monaten ab Kaufdatum.

6. Voraussetzung für den Erwerb der Fahrspaß-Versicherung ist, dass der Kunde nach Erhalt der Reifen den Fahrspaßaufkleber, der die Versicherungsnummer trägt, zusammen mit der Rechnungskopie oder Originalrechnung an:

BRIDGESTONE Deutschland GmbH

Motorradabteilung

Justus-von-Liebig-Straße 1

61352 Bad Homburg

Fax. +49/6172/408 249

spätestens zwei Wochen nach Kaufdatum einsendet oder zufaxt.

7. Im anerkannten Schadensfall erhält der Versicherungsnehmer auf Basis der empfohlenen minimalen Restprofiltiefe am Vorderrad von zwei Millimetern und am Hinterrad von drei Millimetern des für den abgesicherten Reifen gezahlten Kaufpreises eine Gutschrift. Für Motorradreifen, die weiter verschlissen sind, greift die Fahrspaß-Versicherung nicht mehr. Die Überprüfung des Schadenfalles geschieht entweder durch einen autorisierten Händler vor Ort oder direkt durch den Außendienst von BRIDGESTONE Austria GmbH.

8. Die Gutschrift erfolgt in Prozent in Relation zur Restprofiltiefe und dem Original-Kaufpreis. Hieraus ergibt sich der Gutschriftbetrag. Kosten für Montage etc. sind nicht in der Fahrspaß-Versicherung enthalten. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Betrag der Gutschrift wird beim Kauf eines neuen BRIDGESTONE Motorradreifens verrechnet.

9. Die Versicherung läuft für die im Schadensfall ausgetauschten Motorradreifen nicht weiter.

10. Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der BRIDGESTONE Austria GmbH

Eingetragen am: 06.04.2011

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