News: Fahrspaß-Versicherung für SUZUKI Neumotorräder mit serienmäßiger Bridgestone Bereifung

In der Regel gehen Beschädigungen an Motorradreifen zwar glimpflich aus, doch die spürbaren Folgen für den Motorradbesitzer äußern sich spätestens am Kontoauszug. So wird ein eingefahrener Nagel eine teure Sache, denn der Kauf eines neuen Reifens ist unumgänglich.

Ab sofort bietet Suzuki gemeinsam mit Partner und Erstausrüster BRIDGESTONE deshalb eine Fahrspaß-Versicherung für BRIDGESTONE-Motorradreifen von Suzuki-Neufahrzeugen an.

Für alle mit BRIDGESTONE bereiften Suzuki-Neufahrzeuge (ausgenommen sind Roller und Rennreifen sowie Motocross-Reifen) gewährt BRIDGESTONE für zwölf Monate ab Erstzulassung des Fahrzeugs eine kostenlose Versicherung gegen Einfahrverletzungen aller Art.

Versichert sind dabei ausschließlich BRIDGESTONE-Motorradreifen, die eine E-Nummer tragen und als Erstbereifung bereits bei Auslieferung des Neufahrzeuges montiert waren. Versichert sind alle Einfahrschäden, die der Reifen während der ersten zwölf Monate nach Kaufdatum erleidet. Nicht versichert sind Schäden, die durch übliche Abnutzung oder durch übermäßigen Verschleiß sowie durch unsachgemäße Handhabung oder schadhafte Fahrwerksteile verursacht worden sind.

Schäden an den Felgen oder am Motorrad sowie Schäden durch mutwillige Zerstörung oder durch Unfall sind ebenfalls ausgeschlossen.

Die Fahrspaß-Versicherung beginnt mit dem Erwerb des Fahrzeugs und damit der BRIDGESTONE-Reifen. Insoweit gilt das Datum der Erstzulassung des Neufahrzeuges.

Die Fahrspaß-Versicherung endet automatisch nach Ablauf von zwölf Monaten ab Erstzulassungsdatum.

Voraussetzung für den Erwerb der Fahrspaß-Versicherung ist, dass der Kunde beziehungsweise der Suzuki-Händler spätestens zwei Wochen nach Erstzulassungsdatum des Neufahrzeuges eine Kopie des Fahrzeugscheins mit dem Vermerk Neufahrzeug sowie der genauen Reifen-, beziehungsweise Profilbezeichnung an die BRIDGESTONE Austria GmbH per Post sendet oder faxt.

Eingetragen am: 02.07.2010

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