ScooterTech Handels GmbH
Impressum
Anschrift:
ScooterTech Handels GmbH
Lambacher Feld 4
4650 Lambach
Österreich
Kontaktdaten:
Tel: 07245/21020
Fax: 07245/21020-20
E-Mail: info@scootertech.at
Unternehmensdaten:
Firma: ScooteTech Handels GmbH
Vertretungsberechtigte(r): Andrea Gruber
UID-Nummer: ATU57307916
Firmenbuch-Nummer: 236976w
Gerichtsstand: LG Wels
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SCOOTERTECH HANDELS GMBH -VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN 1)ALLGEMEINES: SCOOTERTECH (im folgenden Text immer Auftragnehmer genannt) nimmt Aufträge entgegen, verkauft,und liefert ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs-und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Geschäfts-bzw.Lieferbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Diese Verkaufs-und Lieferbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen. 2)LIEFERUNG: Die Lieferung bzw.der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung zu Lasten des Auftraggebers.Teillieferungen sind möglich. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen,vorzubringen.Aufbewahrungsmassnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs-und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers,insbesondere angemessene Lieferfrist-überschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt, soferne es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.Angekündigte Liefertermine gelten,wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist,als bloss annähernd geschätzt.Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.Betriebs-und Verkehrstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch den Auftragnehmer entstehen.wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren,mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels Schreiben vom Vertrag zurückzutreten. auch der Auftragnehmer kann zurücktrete, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt,Arbeitskonflikte oder sonstige,durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse,wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird.In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlung verpflichtet.Dem Auftragnehmer steht es frei,die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. 3)PREISE: Die genannten Preise sind empfohlene Endverbraucherpreise inkl. Mwst.Von uns erstellte Händlerlisten enthalten keine Umsatzsteuer.Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse, oder sollten sich andere,für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten,wie jene für Materialien,Energie,Transporte,Fremdarbeiten, Finanzierung, etc.verändern,so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. 4)ZAHLUNG: Die Rechnungslegung erfolgt,soweit möglich, umgehend bei oder nach Lieferung. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig.Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung,Garantie-oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten. Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt,Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen. 5)EIGENTUMSRECHT: Die gelieferten Ersatzteile und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen u.Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Lagerung auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung vor restloster Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet. 6)FORDERUNGSABTRETUNGEN: Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab.Der Auftraggeber hat uns auf Verlangen seine Auftragnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc,dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber in Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen des Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des §15 Versicherungsgesetzes bereits jetzt an den Auftragnehmer abzutreten. Forderungen gegen den Auftragnehmer dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht durch den Auftraggeber abgetreten werden. 7)KOSTENVORANSCHLAG: Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Alle Anbote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet. 8)MAHN-UND INKASSOSPESEN: Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren. Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EURO 10,--zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weiterer Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten des Auftragnehmer s anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. 9)GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE und HAFTUNG: Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Wert der mangelfreien Ware, die Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen. Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Das selbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind. Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleissteile und Zubehör (wie z.B.Datenträger, Typenräder, etc) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions-und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohnen eine derartige Verbindung auftreten. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, dass durche diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird. 10)VERTRAGSRÜCKTRITT: Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts hat der Auftragnehmer bei Verschulden des Auftraggebers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% der Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs-und Lieferungsverpflichtungen entbunden. Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Wahl des Auftragnehmers einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. 11)AUFRECHNUNG: Eine Aufrechnung von behaupteter Gegenforderung des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden. 12)HÖHERE GEWALT: Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs-und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zur erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen. 13)PRODUKTHAFTUNG: Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, alle Personen, denen er eine Gebrauchnahme des Produktes ermöglicht oder an die er das Produkt weiterverkauft, vollständig über Sicherheitsvorschriften und Warnungen vor Betriebsgefahren zu informieren und eine solche Verpflichtung an Käufer zu überbinden. Regressforderungen im Sinne des §12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 14)GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT: Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. 15)DATENSCHUTZ UND ADRESSENÄNDERUNG: Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können. Ader Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn-bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wir die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. 16)SCHLUSSBESTIMMUNGEN: Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekanntzugeben. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierduch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Verbraucher-Information gemäss Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
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